Qualifikation und Kompetenz unserer Kursleiter:

Herr

Arnold

Magister Nordeuropawissenschaften/Anglistik, mehrjährige Unterrichts Erfahrung in der Erwachsenenbildung

Frau

Bohnheio

DTB-Kursleiterin Walking/Nordic-Walking, Übungs-leiterin im Gesundheitssport, Fitnesstrainerin

Herr

Bonn

Sozialfachwirt, Dozent für Kommunikation /
Motivation, Entspannungstherapeut/-pädagoge

Frau

Borgwardt

Systematische Beraterin, Familein- und
Beziehungscouch

Frau

Born

Yogatrainerin

Frau

Büxler

Handweberin

Herr

Budavári

Dolmetscher für Ungarisch, Muttersprachler

Frau

Creutziger

Diplomagraringenieurin, Ausbilderin, mehrjährige
Unterrichts Erfahrung in der Erwachsenenbildung

Frau

Dimke

Fitness- und Gesundheitstrainerin, Yoga-Lehrerin

Herr Dr.

Domnick

Vorsitzender der Gesellschaft zur Erforschung
und Förderung der Märkischen Eiszeitstraße

Frau

Dorschner

Diplom-Psychologin

Herr

Ehrhardt

Diplom-Dolmetscher, Lehrer

Herr

Eichstädt

Fachinformatiker für Systemintegration

Herr Dr.

Feige

Hochschuldozent, Philosoph, Soziologe, Museologe, Historiker

Frau

Fester

Finanzbuchhalterin, Ausbilderin

Herr

Franke

Ergotherapeut, Dozent,

Herr

Marique

Diplom-Pädagoge , Lehrer für Französisch

Herrn

Golawski

Tauchlehrer mit eigener Tauchschule

Herr

Gräbner

Diplom-Dolmetscher

Frau

Gräfe

Förderschullehrerin, Sprachheillehrerin

Herr

Grznàr

Lehrer

Frau

Güthenke

Lehrerin für Englisch

Herr

Günther

Selbstständiger Fotograf

Frau Dr.

Harmuth

Diplom-Sprachmittlerin für Spanisch

Frau

Hein

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau

Hendriks

Reiki-Meisterin

Frau

Hermann

Sozialpädagogin

Frau

Hielscher

freiberufliche Künstlerin

Herr

Holdt

Fachlehrer für Latein, Russisch, Italienisch

Herr

Jacobs

freiberuflicher Künstler

Frau

Jebens

Förderschullehrerin

Frau

Kempert

Staatlich anerkannte Physiotherapeutin

Frau

Kettner

geprüfte Sekretärin mit Lehrberechtigung für
Maschinenschreiben, Ausbilderin

Herr

Kienlein

kaufmännische Ausbildung, Business Internet (Webdesign)

Frau

Kießling

langjährige Tanzerfahrung

Frau

Kleine

Lehrerin für Englisch und Russisch

Frau

Köntopf

Diplom-Lehrerin

Frau

Kruschinski

Erzieherin, Fachberaterin, Kita-Leiterin

Herr

Kurze

Diplom-Lehrer

Frau

Kuzaj

Lehrerin für Russisch und Polnisch

Frau

Lichtwardt

Dipl.-Ingenieurökonomin mit Schwerpunkt Englisch,
jahrelange Erfahrung durch Unterrichtstätigkeit

Herr Dr.

Liebrich

Dozent/Lehrer für Datenverarbeitung,
Naturwissenschaften, Genealogie

Herr

Lüdtke

Bankkaufmann mit anschließender Tätigkeit in der
Privatkundenberatung, Vermögens- und
Finanzberater

Frau

Mahling

Diplom-Sportlehrerin

Herr

Malchau

Diplom-Kaufmann, Dozent für Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und Datenverarbeitung

Frau

Marx

Modegestalterin, Diplomdesigner

Frau

Mohr-Benfer

Gymnasiallehrerin für Deutsch und Englisch
Pädagogin für DaF

Frau

Nehls

Dipl. oek., Coach Finanztraining

Frau

Neumann, Ch.

Dipl. Bauingenieurin, Betriebswirtin, Ausbilderin

Herr

Nowitzki

Ausbilder für Berufsvorbereitung und kaufmännische Bildung

Frau

Pagel

Englischlehrerin

Frau

Panka

Dolmetscherin für Englisch und Polnisch

Frau

Pfister

Trainerin in der Ausbildung von Lehrern, Sozialpädagogen und Ausbildern

Herr

Pohle

Diplom Ökonom, Lehrer für Taikunedo®

Frau

Quevedo

Diplom-Lehrerin für Deutsch/Spanisch

Frau

Rädisch

Trainerin für Tai-Chi-Chuan

Herr

Reiß

Diplom-Lehrer

Herr

Richter

Diplom Lebensberater, Trainer

Frau

Risto

Diplom-Sportlehrerin,

Herr

Schlüter

Diplom – Betriebswirt (FH), Studium Pädagogik, Dozent,

Frau

Schöll

Farb-, Stil- und Imageberaterin

Herr

Schönberg

Ausgebildeter Berufsmusiker

Frau

Schulze

Diplom - Kunstmalerin

Herr

Schumann

Theologiestudium m. Abschluss 1. und 2. Examen; selbstständiger Trainer zur Persönlichkeits-
entwicklung von Führungskräften

Herr

Schulz

Diplom-Ingenieur (freiberuflich tätig auf Gebieten:
Statik/Konstruktion, Bauphysik, Bauplanung, Bauüberwachung/Baubetreuung)

Frau

Schwarz

Studium Publizistik/Englische Literatur/Erwachsenenbildung, Redakteurin

Frau

Schwarzbach

Dozentin für Buchführung, Lexware Lohn- und Gehalt , Ausbilderin

Herr

Spielvogel

Langjähriger Ausbilder und Dozent in der Jugend- und Erwachsenenbildung

Frau

Splitt

Lehrerin, langjährige Erfahrung im Bereich Keramik (Werkstatt in einer Schwedter Schule)

Frau

Spree

Magister Germanistische Linguistik/ Skandinavistik; Pädagogin für DaF

Herr

Storde           

Diplom-Designer, freischaffender Künstler

Frau

Streblow

Diplom-Sprachmittlerin für Englisch und Spanisch

Herr

Svensson

Diplom-Pädagoge, Lehrer für Schwedisch

Herr

Tetzlaff

Staatlich geprüfter Foto-Designer

Frau

Tierbach

Muttersprachlerin (Russisch), Ausbilderin

Frau

Treffler

Grundschullehrerin für Deutsch, Moderatorin für den Anfangsunterricht im LRS-Bereich

Frau

Tründelberg

Heilpraktikerin

Frau

Tutsche

Englischlehrerin

Frau

Tuve

Studium Bildende Kunst/Germanistik, Multimedia-Designer

Frau

Vogel

Diplom-Forstwirtin (Wildbiologin), Umweltpädagogin

Frau

Voerster

Diplom-Designerin, freischaffende Künstlerin

Frau

Wagner

Kauffrau für Bürokommunikation, Ausbilderin

Herr

Waldstein

staatl. Anerkannter Heilerziehungspfleger, tätig als Stütz- und Förderlehrer

Herr

Wassermann

1. TG im Wing Tsun, jahrelange ATK-Erfahrung, Schulleiter der EWTO

Frau

Welke

Magister, Fremdsprachenkorrespondentin, Lehrerin/Kursleiterin für Englisch und Spanisch

Frau

Wieczorek

Diplom-Wirtschaftingenieurin (FH), leitet eigenes
Bildungscafe (Bildungszentrum mit Gastronomie)

Herr

Wienke

Lehrer für Qi Gong

Herr

Wittkopf

Englischlehrer

Herr

Wolf

IHK Abschluss z beruf-/arbeitspädagogischen Eignung; langjähriger Qualitätsmanagementverantwortlicher

Frau

Zabel-Strzyz

Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin, Shiatsupraktikerin

Frau

Zang

Diplom-Sportlehrerin

Frau

Ziethen

Kauffrau in der Grundstück - u. Wohnungswirt-
schaft, Ausbilderin; Entspannungspädagogin, Seminarleiterin für Autogenes Training


Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule (KVHS)

Aufgrund des § 5 Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LKrO) in der Fassung vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2003 (GVBl. I S. 298), und § 7 der Satzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule Barnim vom 28.11.2001 hat der Kreistag des Landkreises Barnim durch Beschluss vom 09.03.2005 die folgende Gebührensatzung erlassen:

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Barnim werden, sofern diese nicht gebührenfrei angeboten werden, Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind die Teilnehmer.

§ 2 Festsetzung der Gebühren

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch den KVHS-Leiter im Rahmen dieser Gebührensatzung.

 

§ 3 Höhe der Gebühren

Die Gebühr je Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 1,50 € inkl. Verwaltungsgebühr.
 
Bei kostenintensiven Kursen erhöht sich die Gebühr auf:

  • Tastschreiben / Computer-Einzelplatzausbildung     2,60 €
  • Computergruppenausbildung                                2,20 €

Für Einzelveranstaltungen wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Bei Bildungsfahrten ist Kostendeckung Voraussetzung.

Für Kurse, bei denen neben den Kursgebühren zusätzliche Kosten anfallen, wie Materialkosten für Kunstkurse, Mietkosten für Fremdraumnutzung, sind diese als Selbstbeteiligungskosten von den Teilnehmern zu tragen.

Der Anfall von Zusatzkosten ist bereits in der Ausschreibung des Kurses anzuzeigen, so dass die Kursinteressenten vor Kursbeginn hiervon Kenntnis haben.

 

§ 4 Gebühren für Teilnahmebescheinigungen

Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen wird eine Gebühr von 2,00 € erhoben.
Eine Teilnahmebescheinigung erhält nur, wer an mindestens 75% der Unterrichtsstunden teilgenommen hat.
Für Bescheinigungen, die später als 12 Monate nach Kursende beantragt werden, wird eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr von 3,00 € berechnet.

 

§ 5 Ermäßigungen

Auf Antrag, der nur bei der Anmeldung gestellt werden kann, wird für
Teilnehmer, deren monatliches Nettoeinkommen 800,00 € nicht übersteigt eine Ermäßigung in Höhe von 30% gewährt.

In Fällen besonderer sozialer Härten kann die Ermäßigung mehr als 30% betragen. Die Entscheidung darüber trifft der Leiter der KVHS.

Eine Ermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Kurs mehr als 30 Unterrichtsstunden umfasst. Kurse aus den Bereichen Kultur und Gestalten sowie Gesundheit fallen nicht unter die Ermäßigung.
Wird ein Kurs oder Vortrag zu 100% von einer Institution belegt, kann die Summe der Einzelgebühren unter Berücksichtigung der Kostendeckung um maximal 25% vermindert werden.

Als Ermäßigungsgrund gilt der Status bei der Anmeldung. Das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen ist nicht möglich.
Die Ermäßigung wird nur für Teilnahmegebühren gewährt, nicht für weitere kostendeckende Sachgebühren.

Belegt ein Teilnehmer innerhalb eines Semesters mehrere Kurse in der jeweiligen Regionalstelle der KVHS, wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% für den zweiten und jeden weiteren Kurs gewährt.
Dies trifft jedoch nur zu, wenn der Teilnehmer nicht unter die 30%-Ermäßigung fällt.

 

§ 6 Teilnehmerzahl

Veranstaltungen werden in der Regel mit mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt.
Wird eine Veranstaltung mit weniger als 8 Teilnehmern geplant, so erhöht sich die Teilnehmergebühr prozentual entsprechend dem Verhältnis der geringeren Mindestteilnehmerzahl zu acht Teilnehmern.

 

§ 7 Fälligkeit

Die Gebühr wird mit der Anmeldung, spätestens aber zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde fällig.
Gleichzeitig müssen Minderjährige eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

§ 8 Gebührenrückerstattung

Gebühren werden in voller Höhe zurückgezahlt, wenn eine angekündigte Veranstaltung abgesagt werden muss.
Bei Wohnortwechsel, Krankheit länger als 4 Wochen, bzw. Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst während eines laufenden Lehrganges (Nachweis erforderlich), erfolgt die Rückzahlung nur für nicht erbrachte Leistungen.

Eine Rückzahlung der Gebühr an Teilnehmer, die den Besuch eines Kurses von sich aus vorzeitig abbrechen oder nicht teilnehmen, ist nicht möglich.

Fallen, bedingt durch höhere Gewalt, Unterrichtstunden aus, so werden sie nach Möglichkeit nachgeholt. Anderenfalls wird die anteilige Gebühr zurückgezahlt.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn der Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Vorliegen des Erstattungsgrundes schriftlich bei der KVHS gestellt wird.

 

§ 9 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 01.08.2005 in Kraft.

ausgefertigt:

Eberswalde, den 04.04.2005
 
Landrat des Landkreises Barnim

gez. Bodo Ihrke

 

Die Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Barnim gilt immer in der zurzeit gültigen Fassung. Eine Veränderung der Gebühren ist nicht ausgeschlossen.

Allgemeines und Hinweise

Anmeldungen
Alle Interessenten können sich zu jeder Zeit für unsere Kurse anmelden. Es bestehen keine Anmeldefristen. Die Anmeldung erfolgt persönlich, telefonisch oder schriftlich in unserer Geschäftstelle. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Über Ort und Zeit des Kursbeginns erhalten die Teilnehmer rechtzeitig telefonisch oder schriftlich Bescheid.

Unterrichtszeiten und Ferien
Die Veranstaltungen der KVHS dauern in der Regel 90 Minuten (2 Unterrichtsstunden). Während der festgesetzten Schulferien für das Land Brandenburg und an den gesetzlichen Feiertagen finden Kurse nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache statt.

Lehrplan - Änderung
Der Wechsel von Lehrstätten, Ersatz von Dozenten und zeitliche Verschiebungen bleiben der Kreisvolkshochschule Barnim vorbehalten.
Sie werden den Teilnehmern jedoch rechtzeitig bekannt gegeben.

Unterrichtsräume und Haftung
Die Teilnehmer und Kursleiter sind in allen benutzten Räumen dafür verantwortlich, dass Räume und Inventar nicht beschädigt werden.
Im Hinblick auf das Gastrecht, das die KVHS in der Schule im Nibelungenviertel/ Allgemeine Förderschule Bernau genießt, bitten wir die Teilnehmer, die jeweilige Hausordnung einzuhalten.

Achtung! Das gesamte Schulgelände ist eine Nichtraucherzone!
Die KVHS haftet nicht bei Diebstählen, Verlust von persönlichen Dingen, Sachschäden oder Unfällen während der Lehrgänge und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- und Rückweg zu und von den Lehrstätten sowie bei der Beeinträchtigung ihrer Arbeit durch höhere Gewalt.

Werbung
Aus aktuellem Anlass können jederzeit weitere Veranstaltungen in das Programm aufgenommen werden. Beachten Sie bitte die Ankündigungen im Internet
www.vhs-bernau.barnim.de unter “News“ und in der Presse.

 

Ferien (Land Brandenburg)
Sommerferien                                         16.07.2009 - 29.08.2009
Schuljahr 2009/2010
Herbstferien                                           19.10.2009 - 30.10.2009
Weihnachtsferien                                    21.12.2009 - 02.01.2010
Winterferien                                           01.02.2010 - 06.02.2010
Osterferien                                            31.03.2010 - 10.04.2010
Maifeiertag                                            01.05.2010    
Christi Himmelfahrt                                13.05.2010
Pfingstmontag/-ferien                             24.05.2010
Sommerferien                                        08.07.2010 - 21.08.2010

 



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